Allgemeine Informationen
Die Themen Verträge, Hilfsmittelanträge und elektronische Kostenvoranschläge (eKV) sowie DTA-Abrechnungen sind vielfältig. Wir haben die häufigsten von Hilfsmittel-Leistungserbringern gestellten Fragen sowie unsere Antworten in unserem FAQ zusammengestellt.
FAQ - Häufig von Hilfsmittel-Leistungserbringern gestellte Fragen -Stand 01.01.2026- (PDF, 208KB)
eKV-Rücksendung bei genehmigungsfreien Produktbereichen
Stand: 12.12.2025
Auch bei grundsätzlich genehmigungsfreien Versorgungen, kann in bestimmten Fällen ein Kostenvoranschlag erforderlich sein. Z. B. bei Mehrfachversorgung oder Versorgungen vor Ablauf eines Garantiezeitraumes.
Bitte prüfen Sie immer vor dem Einreichen eines Kostenvoranschlages, ob nach den vertraglichen Regelungen zu dem Produktbereich tatsächlich ein Genehmigungsverfahren erforderlich ist. Nur in diesen Fällen ist von Ihnen in der Notiz/Bemerkung zum elektronischen Kostenvoranschlag ein Hinweis für den Grund des Kostenvoranschlags einzutragen. Wird der Fall dennoch als genehmigungsfrei zurückgegeben, nehmen Sie bitte Kontakt mit dem Fachzentrum für Hilfsmittel auf.
Zu diesem Thema sowie anderen Themen unserer Zusammenarbeit in den Bereichen Vertrag, Genehmigung und Abrechnung finden Sie Antworten in unserem
FAQ - Häufig von Hilfsmittel-Leistungserbringern gestellte Fragen -Stand 01.01.2026- (PDF, 208KB).
Sachstandsanfrage über das eKV-Mitteilungswesen
Stand: 01.12.2025
Nutzen Sie für eine Sachstandsanfrage bitte ausschließlich das eKV-Mitteilungswesen innerhalb ihres eingereichten eKVs. Diese wird auf dem schnellsten Wege an den zuständigen Ansprechpartner übermittelt. Keinesfalls sollten Sie den Vorgang als erneuten eKV zur Erinnerung einreichen oder per Telefax erinnern. Dies würde die Bearbeitung nur unnötig verzögern. Sie erhalten so schnell wie möglich eine Rückmeldung von uns.
Versichertenumfragen
Die Krankenkassen sind verpflichtet, die gesetzlichen und vertraglichen Verpflichtungen der Leistungserbringer zu überwachen (§ 127 Abs. 7 SGB V). Gleichzeitig sollen Transparenz in der Hilfsmittelversorgung geschaffen und gezielte Maßnahmen zur Qualitätssicherung ermöglicht werden.
Neben anderen Möglichkeiten hat der GKV-Spitzenverband in den Rahmenempfehlungen Versichertenumfragen als ein Instrument benannt, um mögliche Auffälligkeiten festzustellen und Erkenntnisse zur Versorgungsqualität zu gewinnen.
Die KNAPPSCHAFT weist Ihre Versicherten im Rahmen jeder Bewilligung eines Hilfsmittels auf die Möglichkeit einer Onlinebefragung hin. Den Inhalt dieser Online-befragung können Sie dem hier angehängten PDF-Dokument entnehmen.
Zuzahlung für Hilfsmittel
Erwachsene Versicherte leisten für alle abgegebenen Hilfsmittel eine Zuzahlung an den Leistungserbringer.
- Für nicht zum Verbrauch bestimmte Hilfsmittel (z. B. Gehhilfen, Rollstühle) beträgt die Zuzahlung 10 Prozent des von der Krankenkasse zu übernehmenden Betrages, jedoch mindestens 5 Euro und höchstens 10 Euro.
- Für zum Verbrauch bestimmte Hilfsmittel (z. B. Inkontinenzartikel) beträgt die Zuzahlung 10 Prozent je Packung, jedoch höchstens 10 Euro für den Monatsbedarf je Indikation.
Beantragung eines Institutionskennzeichens
Das Institutionskennzeichen (IK) ist ein eindeutiges Merkmal zur Abrechnung mit den Trägern der Sozialversicherung. Dieses ist für die maschinelle Erledigung des Abrechnungsverfahrens und den Zahlungsverkehr erforderlich. Über nachfolgenden externen Link gelangen Sie direkt zur Arbeitsgemeinschaft Institutionskennzeichen, bei der ein IK beantragt werden kann.
Information zum Thema Digitalisierung
Stand: 01.01.2025
Digitalisierung bietet die Chance, komplexe Prozesse zu vereinfachen, zu beschleunigen und Medienbrüche zu vermeiden. Dabei müssen digitale Anwendungen und Verfahrensweisen sicher sein und die jeweils gültigen gesetzlichen Datenschutzanforderungen erfüllen. Zur Information für Hilfsmittel-Vertragspartner, die Empfangsbestätigungen, Mehrkostenerklärungen und Beratungsprotokolle im Zusammenhang mit der Versorgung von Versicherten der KNAPPSCHAFT digital verarbeiten wollen, stellen wir das nachfolgende "Infoblatt Digitalisierung" zur Verfügung.