Ein Patient bei der Akupunktur mit einem Arzt unserer Reha-Klinik

Un­se­re Son­der­kon­zep­te

Sonderkonzepte sind Therapiemaßnahmen, die im medizinischen Bereich ein besonderes Behandlungsangebot darstellen. Hier bekommen Sie einen Überblick:

Or­tho­pä­die-​MBOR Stu­fe B

In der Orthopädie erhalten Rehabilitandinnen und Rehabilitanden mit besonderen beruflichen Problemlagen spezifische berufsbezogene Therapieangebote zur Besserung bzw. zur Wiederherstellung der erheblich gefährdeten oder bereits geminderten Erwerbsfähigkeit, um den Anforderungen am bisherigen oder angestrebten Arbeitsplatz gerecht zu werden.

Or­tho­pä­die-​VOR

Die Rehabilitandinnen und Rehabilitanden erhalten eine verhaltensmedizinisch orientierte Rehabilitation, wenn eine gravierende Funktionseinschränkung in einem reha-relevanten somatischen Indikationsbereich (hier: Orthopädie) im Vordergrund steht und diese von einer wesentlichen psychischen Komponente der Fähigkeitseinschränkung begleitet wird.

In der verhaltensmedizinisch orientierten Rehabilitation (VOR) wird der der orthopädische Behandlungspfad mit einem psychologischen Gruppenprogramm erweitert. Die darin vermittelten Inhalte werden mit einer physiotherapeutischen Bewegungsgruppe ergänzt.

Prä­ven­ti­on

Hierunter sind zielgerichtete Maßnahmen und Aktivitäten zu verstehen, um Krankheiten oder gesundheitliche Schädigungen zu vermeiden, das Risiko der Erkrankung zu verringern oder ihr Auftreten zu verzögern. Übergeordnetes Ziel der Präventionsleistung ist der Erhalt der Erwerbs-, bzw. Arbeitsfähigkeit der Teilnehmenden. Um dieses Ziel zu erreichen, wird der zentrale Fokus auf eine nachhaltige positive Verhaltensänderung in Bezug auf die eigene Gesundheit gelegt.

ge­wichts­ori­en­tier­te Re­ha­bi­li­ta­ti­on (GOR)

Hier erhalten Rehabilitanden mit einer orthopädischen Indikation und einer gleichzeitig vorliegenden Adipositas ein speziell ausgerichtetes Behandlungsangebot, welches auch zur langfristigen Gewichtsreduktion und Lebensstiloptimierung beitragen soll.

Wis­sens­wer­tes

Be­gleit­per­son für die Re­ha

Sie möchten während der Reha-Maßnahme oder der Anschlussrehabilitation einen Angehörigen bei sich haben? Patientinnen und Patienten der Orthopädie haben bei uns in der Chiemgau-Klinik die Möglichkeit Ihre Begleitperson mitzubringen. Sprechen Sie uns an. Wir finden gemeinsam mit Ihnen eine individuelle Lösung. Selbstverständlich haben wir auch behindertengerechte Zimmer.

Die Unterbringung Ihrer Begleitperson in unserer Reha-Klinik können wir Ihnen zum Preis von 79,00 Euro zuzüglich Kurtaxe anbieten. In diesem Preis sind nicht nur ein reichhaltiges Frühstück, sondern auch Mittag- und Abendessen enthalten.

Sind Sie neugierig geworden? Wir freuen uns auf Ihren Kontakt:
chiemgau-klinik-info@kbs.de

Frei­zeit­mög­lich­kei­ten in der Re­ha

Unsere Sonnenliegen mit Aussicht auf das Bergpanorama

Während der Reha bleibt Ihnen genügend Zeit für Freizeitaktivitäten. In unserer Chiemgau-Klinik stehen für Sie gemütliche Aufenthaltsräume, ein Ausdauerraum sowie die Sporthalle für z.B. Tischtennis oder Basketball zur Verfügung. Außerdem können Sie unseren Wohlfühlbereich mit Bewegungsbad, die Saunen und den Whirlpool zu den Öffnungszeiten nutzen. Ausflugsfahrten, Wanderungen, Bogenschießen und Aquarellmalen ergänzen unser Angebot.

Unser großer Naturpark mit Blick auf die Marquartsteiner Bergwelt lädt bei schönem Wetter mit seinen Sonnenterassen, Liegewiesen und Bänken zum Verweilen ein. Sie wollen lieber aktiv werden? Dann sind Spaziergänge im Achental oder anspruchsvolle Bergtouren zu Almen und Berggipfeln vielleicht das Richtige für Sie. Ausflüge zu den nahe gelegenen bayerischen und österreichischen Alpen und Seen sind ebenso möglich. Für einen Stadtbummel können Sie in einem Tagesausflug Salzburg oder München erreichen.

Hier fin­den Sie Tipps zum Frei­zeit­an­ge­bot in und um Mar­quart­stein:

Achental: Eins mit der Natur

www.achental.com

Chiemsee-Alpenland: Berge, Seen und mehr

www.chiemsee-alpenland.de

München - Weltstadt mit Herz

www.muenchen.de

Salzburg – Bühne der Welt

www.salzburg-info.at

Chiemgau - Bayerns Lächeln

www.chiemsee-chiemgau.info

Hier sind Sie Ferienkaiser.

www.kaiserwinkl.com

Wunsch-​ und Wahl­recht

Nach §8 SGB IX haben Sie bei der Wahl Ihrer Rehaklinik ein Wunsch und Wahlrecht.

Damit Sie Ihre Rehabilitation bei uns durchführen können, möchten wir Ihnen einige Informationen an die Hand geben:

  • Informieren Sie sich, wenn möglich, bereits vor der Beantragung Ihrer Rehamaßnahme über Rehakliniken, die Ihre Erkrankung behandeln und auch Ihren persönlichen Wünschen wie z.B. der Lage entsprechen.

    Beachten Sie bei Ihrer Recherche, dass Ihre Wunschklinik zertifiziert ist und auch keine medizinischen Gründe Ihrer Aufnahme entgegenstehen. Ergänzen Sie dann Ihren Rehaantrag mit einem entsprechenden Vorschlag.

  • Beachten Sie, dass ein Rehabilitationsträger (z. B. der gesetzlichen Krankenversicherung oder die DRV) nicht berechtigt ist, Ihrem Wunsch nur unter der Bedingung einer Zuzahlung nachzukommen. Dass heisst, eventuell entstehende Mehrkosten für die Reha als Differenz zum Pflegesatz einer vom Kostenträger bevorzugten Reha-Einrichtung müssen Sie nicht selber zahlen! Eine solche Zuzahlungspflicht gibt es laut Gesetz nicht! Es gilt das Sachleistungsprinzip, d. h., Sie haben gegenüber dem Kostenträger einen gesetzlichen Anspruch auf die Rehabilitationsleistung und nicht nur auf Kostenerstattung. Mehrkosten können nur dann von der oder dem Versicherten verlangt werden, wenn die Klinik über keinen Versorgungsvertrag gem. § 111 SGB V verfügt oder wenn sich die Zuweisung der oder des Versicherten in die Wunschklinik nicht medizinisch oder durch wichtige persönliche Lebensumstände begründen lässt. Üben Sie also Ihr Wunschrecht aktiv aus!

Wer trägt die Kosten?

Die Kosten für Ihre Reha-Maßnahme trägt in der Regel Ihr Rentenversicherungsträger oder Ihre Krankenkasse. Dazu muss Ihr behandelnder Arzt die Notwendigkeit einer Rehamaßnahme oder Anschlussrehabilitation feststellen.

Die Chiemgau-Klinik in Marquartstein verfügt über die notwendigen Versorgungsverträge und ist nach den Beihilfevorschriften anerkannt.

Sie sind Selbstzahler oder Privatpatient und wollen etwas Gutes für Ihre Gesundheit tun? Natürlich sind auch Sie bei uns herzlich willkommen.